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Erdbestattung

Die oder Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. Die Erdbestattung gilt als die älteste und häufigste Bestattungsart. Sie haben die Möglichkeit von Ihren Verstorbenen in aller Ruhe Abschied zu nehmen und im würdevollen Rahmen zum Grab geleiten. Die Beisetzung in einem Sarg ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Wahl des Grabes gibt es verschiedene Möglichkeiten, die auf jedem Friedhof anders ausfallen können.

Eine Erdbestattung ist möglich:

Reihengrab: Das Reihengrab ist ein Einzelgrab, das heißt dass nur eine Person beigesetzt werden kann. Das Grab kann nicht selbst ausgesucht werden, dies wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Auf dem Feld der Reihengräber werden diese nach Sterbedatum angelegt. Nach Ablauf der Nutzungsdauer, je nach Gemeinde ca. 30 Jahre, kann diese zumeist nicht verlängert werden. Die Gestaltung des Grabes kann man weitestgehend selbst bestimmen.

Wahlgrab: Beim Wahlgrab besteht die Möglichkeit eine mehrstellige Grabstätte auszusuchen, sodass es eine geeignete Ruhestätte für Familienmitglieder sein kann. Dies kann mit Absprache der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.

Das Nutzungsrecht beim Kauf beträgt je nach Gemeinde ca. 40 Jahre, diese kann nach Ablauf ohne aktuelle Beisetzung verlängert werden. Auf den meisten Friedhöfen gibt es ein Senkgrab, sodass überbeerdigt werden kann. Danach ist eine weitere Erdbestattung an der Stelle erst nach 30 Jahren möglich. Die Gestaltung des Grabes kann man weitestgehend selbst bestimmen.

Rasengrab: Je nach Friedhof gibt es ein Feld mit Rasengräber. Dies ist ein Einzelgrab auf einer großen Rasenfläche. Die Gestaltung ist nicht selbst Möglich, es wird in den meisten Fällen nach Wunsch eine Gedenkplatte im Rasen eingesetzt. Die Rasenfläche wird vom Friedhofsverwalter gemäht und gepflegt. An einem zentralen Ort ist es meistens möglich Blumen, Kerzen usw. niederzulegen.

Anonym Bestattung: Es wird auf einem Rasengrabfeld ohne jegliche Kennzeichnung des Verstorbenen Beigesetzt. Die Gestaltung ist ausgeschlossen und die Angehörigen haben keine Verpflichtungen das Grab zu pflegen. Die Angehörigen erkennen nicht die genaue Beisetzungsstelle und die Begleitung der Beisetzung ist meist nicht möglich. Es gibt also keinen Ort zum Trauern für die Hinterbliebenen.